Rechtsprechung
LG Aachen, 04.09.1981 - 3 T 216/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,27811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 14, 20
Umfang der Amtstätigkeit des Notars bei der Aufnahme eines Wechselprotests
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.03.1981 - II R 89/79
Abzugsfähigkeit einer vom Vorerben an den Nacherben gezahlten Abfindung für den …
Auszug aus LG Aachen, 04.09.1981 - 3 T 216/81
Mit Recht weist der Notar darauf hin, daß ihm bei der Ausführung des Auftrages verwehrt wäre, die Wechselschuldner auf etwaige Wechseleinreden hinzuweisen 11. Steuerrecht/Erbschartsteuer - Abzugsfähigkeit einer vom Vorerben an den Nacherben gezahlten Abfindung für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs bei Ermittlung des Vermögensanfalls im Vorerbfall (BFH, Urteil vom 18.3. 1981 - II R 89/79 - BStB1111981, 473) ErbStG 1959 §§ 2 Abe.
- LG Köln, 03.08.1981 - 11 T 148/80
Kostenschuldnerschaft des Maklers für Entwurfsgebühr
Das ergibt sich auch aus dem Schreiben vom 6.12.1978.10, Notarrecht - Umrang der Amtstätigkeit des Notars bei der Aufnahme eines Wechselprotests (LG Aachen, Beschlug vom 4.9. 1981 - 3 T 216/81 - mitgeteilt von Notar Walter Queck, Aachen) vorgelegt und die Annahme oder die Zahlung durch den Verpflichteten verweigert wurde (Artikel 44, 79 ff. WG)_ Diese Beurkundungstätigkelt beansprucht der Beschwerdeführer aber gerade nicht.